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HandbuchFamilie & ElternZusatzangaben meiner Kinder pflegen

Zusatzangaben meiner Kinder pflegen

Wer Kinder im Verein angemeldet hat, trägt deren Zusatzangaben und Qualifikationen selbst ein, zum Beispiel Schwimmabzeichen, Trikotgröße oder „Helfer bei Festen“. Das ersetzt Zettel und WhatsApp-Nachrichten an den Vorstand.

Für wen

Erziehungsberechtigte, die mit einem Kind verknüpft sind.

Voraussetzungen

Schritt für Schritt

Website

  1. Öffne Verein, dann Mein Profil.
  2. Gehe zum Abschnitt Zusatzangaben von [Kind]. Bei mehreren Kindern gibt es je Kind einen Abschnitt.
  3. Trage die Angaben ein, bei Nachweisen optional Stufe, „erworben am“ und „gültig bis“.
  4. Speichere. Bei ungespeicherten Änderungen warnt dich MyVerein vor dem Verlassen der Seite.

App

  1. Tippe auf Verein, dann auf den Tab Profil.
  2. Öffne Zusatzangaben von [Kind], trage ein und speichere.

Wer darf das?

  • Erziehungsberechtigte sehen und ändern nur Felder, die das Kind selbst sehen könnte, die vom Mitglied änderbar, nicht sensibel und nicht archiviert sind.
  • Sensible Angaben, zum Beispiel Kinderschutz, trägt nur der Vorstand ein. Du siehst und änderst sie nicht.
  • Der Vorstand kann alles im Mitglieder-Dialog eintragen. Von ihm eingetragen gilt als vom Verein eingetragen.

Häufige Fragen

Ich sehe „Zusatzangaben von [Kind]“ nicht.

Du bist nicht als Erziehungsberechtigte:r verknüpft, der Verein hat keine passenden Felder aktiviert, oder keines ist für Mitglieder änderbar.

Sind Eltern-Einträge geprüft?

Nein. Einträge von Eltern und Mitgliedern sind „Selbstangabe, nicht verifiziert“. Wer einen Nachweis braucht, lässt sich das Original zeigen. Einträge von Eltern sind in der App als von Erziehungsberechtigten eingetragen gekennzeichnet.

Kann der Trainer meine Angaben sehen?

Nur, wenn die Sichtbarkeit des Feldes die Rolle erlaubt.

Was passiert, wenn mein Kind den Verein verlässt?

Dann kannst du die Angaben nicht mehr sehen oder ändern. Die Verknüpfung wird bei jedem Speichern geprüft.

Gilt der Zugriff auch nach dem 18. Geburtstag?

Nein. Die Verknüpfung endet am 18. Geburtstag automatisch. Danach pflegt das Kind seine Angaben selbst.

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